Fördervoraussetzungen
Ein Heizungswechsel wird über das KfW-Produkt 458 („BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“) gefördert Merkblatt Zuschuss Nr. 458 - BE…
Grundvoraussetzungen:
- Bestandsgebäude (Bauantrag mindestens 5 Jahre alt)
- Gebäude fällt nach Umsetzung unter das gültige GEG
- Verbesserung der Energieeffizienz bzw. Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien
- Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems (hydraulischer Abgleich nach Verfahren B verpflichtend)
- Antragstellung vor Vorhabenbeginn
- Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Förderbedingung
Nicht förderfähig sind Eigenbauanlagen, Prototypen oder gebrauchte Anlagen
Ablauf der Heizungsförderung
1. Planung und BzA
- Einbindung Energieeffizienz-Experte oder Fachunternehmen
- Erstellung „Bestätigung zum Antrag“ (BzA)
2. Vertragsabschluss
- Vertrag mit Förderklausel abschließen
- Kein Vorhabenbeginn ohne Förderbedingung
3. Antragstellung
- Antrag durch Eigentümer im Portal „Meine KfW“
- Upload BzA und Vertrag
4. Zusage
- Bewilligungszeitraum 36 Monate Merkblatt Zuschuss Nr. 458 - BE…
5. Umsetzung
- Einbau der Anlage
- Hydraulischer Abgleich
- Rechnungen unbar begleichen
6. Nachweis und Auszahlung
- Erstellung „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD)
- Upload Rechnungen
- Auszahlung nach Prüfung
Förderbeträge im Überblick
Grundförderung:
- 30 % der förderfähigen Kosten Merkblatt Zuschuss Nr. 458 - BE…
Bonusförderungen (optional):
- 5 % Effizienzbonus (z. B. Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel)
- bis 20 % Klimageschwindigkeitsbonus (z. B. Austausch Öl oder alte Gasheizung)
- 30 % Einkommensbonus (≤ 40.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen)
- 2.500 € Emissionsminderungszuschlag (Biomasse mit Staub ≤ 2,5 mg/m³)
Maximale Förderquote:
- 70 % der förderfähigen Kosten (ohne Emissionszuschlag)
Förderfähige Kostenobergrenze:
- 30.000 € für die erste Wohneinheit Merkblatt Zuschuss Nr. 458 - BE…
Wichtiger Hinweis
Eine Kombination mit der steuerlichen Förderung nach §35c EStG ist ausgeschlossen