Skip to main content

Fördervoraussetzungen

Ein Heizungswechsel wird über das KfW-Produkt 458 („BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“) gefördert Merkblatt Zuschuss Nr. 458 - BE…

Grundvoraussetzungen:

  1. Bestandsgebäude (Bauantrag mindestens 5 Jahre alt)
  2. Gebäude fällt nach Umsetzung unter das gültige GEG
  3. Verbesserung der Energieeffizienz bzw. Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien
  4. Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems (hydraulischer Abgleich nach Verfahren B verpflichtend)
  5. Antragstellung vor Vorhabenbeginn
  6. Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Förderbedingung

Nicht förderfähig sind Eigenbauanlagen, Prototypen oder gebrauchte Anlagen


Ablauf der Heizungsförderung

1. Planung und BzA

  1. Einbindung Energieeffizienz-Experte oder Fachunternehmen
  2. Erstellung „Bestätigung zum Antrag“ (BzA)

2. Vertragsabschluss

  1. Vertrag mit Förderklausel abschließen
  2. Kein Vorhabenbeginn ohne Förderbedingung

3. Antragstellung

  1. Antrag durch Eigentümer im Portal „Meine KfW“
  2. Upload BzA und Vertrag

4. Zusage

  1. Bewilligungszeitraum 36 Monate Merkblatt Zuschuss Nr. 458 - BE…

5. Umsetzung

  1. Einbau der Anlage
  2. Hydraulischer Abgleich
  3. Rechnungen unbar begleichen

6. Nachweis und Auszahlung

  1. Erstellung „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD)
  2. Upload Rechnungen
  3. Auszahlung nach Prüfung


Förderbeträge im Überblick

Grundförderung:

  1. 30 % der förderfähigen Kosten Merkblatt Zuschuss Nr. 458 - BE…

Bonusförderungen (optional):

  1. 5 % Effizienzbonus (z. B. Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel)
  2. bis 20 % Klimageschwindigkeitsbonus (z. B. Austausch Öl oder alte Gasheizung)
  3. 30 % Einkommensbonus (≤ 40.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen)
  4. 2.500 € Emissionsminderungszuschlag (Biomasse mit Staub ≤ 2,5 mg/m³)

Maximale Förderquote:

  1. 70 % der förderfähigen Kosten (ohne Emissionszuschlag)

Förderfähige Kostenobergrenze:

  1. 30.000 € für die erste Wohneinheit Merkblatt Zuschuss Nr. 458 - BE…

Wichtiger Hinweis

Eine Kombination mit der steuerlichen Förderung nach §35c EStG ist ausgeschlossen


Warenkorb

    Ihr Warenkorb ist leer.