Die Heizlastberechnung dient zur Ermittlung der erforderlichen Wärmeleistung eines Gebäudes oder einzelner Räume, um bei tiefster Außentemperatur eine angenehme Raumtemperatur sicherzustellen.
Sie ist Grundlage für die Auslegung von Heizkörpern, Flächenheizungen und Wärmeerzeugern und stellt sicher, dass weder Unterversorgung noch Überdimensionierung auftreten.
Geregelt ist das Verfahren in der DIN EN 12831 (Teil 1 und 3) und im Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Eine Heizlastberechnung ist verpflichtend, wenn eine neue Heizungsanlage eingebaut, eine bestehende Anlage modernisiert oder ein hydraulischer Abgleich durchgeführt wird – insbesondere bei Förderanträgen nach BEG/BAFA oder KfW.
Damit bildet sie einen zentralen Bestandteil der energetischen Planung und Effizienzbewertung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.